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    Änderung der Mindestgröße ab 01.01.2024

    Am 1. Januar 2024 wurde die Mindestgröße für Kabeljau nördlich von 62° N von 44 cm auf 55 cm innerhalb von 4 Seemeilen von den Grundlinien angehoben. Diese Änderung gilt sowohl für die Freizeit- als auch die Touristenfischerei. Die Fischereidirektion ist sich bewusst, dass bestimmte Fischereien und Gebiete aufgrund dieser Maßnahme vor besonderen Herausforderungen stehen könnten. Daher könnte für einige Fischereien eine gewisse Toleranz für Kabeljau unterhalb der Mindestgröße gelten. Die erhöhte Mindestgröße wird als wirksame Maßnahme angesehen, um sicherzustellen, dass mehr Kabeljaue die Möglichkeit haben zu laichen, bevor sie gefischt werden. Dies wird als entscheidender Schritt zum Schutz des Küstenkabeljaus betrachtet. Die Behörde plant, die Situation fortlaufend zu überwachen…

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    Änderungen der Alkohol- und Tabakquote ab 1. Januar 2022

    Änderungen der Alkohol- und Tabakquote ab 1. Januar 2022 Im Januar 2022 wurde das Kontingent für das, was Sie ohne Zollabfertigung nach Norwegen mitnehmen können, geändert. Die Möglichkeit, die Tabakquote gegen 1,5 Liter Wein oder extra Bier einzutauschen, entfällt ab dem Jahr 2022. Bei der Einfuhr von Alkohol und Tabak gelten folgende Einfuhrbestimmungen. Wie sieht das neue zoll- und steuerfreie Kontingent aus? Die folgende Tabelle zeigt vier Alternativen, wie viel eine Person ab dem 1. Januar 2022 von den verschiedenen Produkttypen maximal mitführen kann. Alkoholquote (in Liter) Option 1 ==> 1 l Schnaps + 1,5 l Wein + 2 l Bier Option 2 ==> 3 l Wein + 2 l…