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Änderung der Mindestgröße ab 01.01.2024

Am 1. Januar 2024 wurde die Mindestgröße für Kabeljau nördlich von 62° N von 44 cm auf 55 cm innerhalb von 4 Seemeilen von den Grundlinien angehoben. Diese Änderung gilt sowohl für die Freizeit- als auch die Touristenfischerei.

Die Fischereidirektion ist sich bewusst, dass bestimmte Fischereien und Gebiete aufgrund dieser Maßnahme vor besonderen Herausforderungen stehen könnten. Daher könnte für einige Fischereien eine gewisse Toleranz für Kabeljau unterhalb der Mindestgröße gelten. Die erhöhte Mindestgröße wird als wirksame Maßnahme angesehen, um sicherzustellen, dass mehr Kabeljaue die Möglichkeit haben zu laichen, bevor sie gefischt werden. Dies wird als entscheidender Schritt zum Schutz des Küstenkabeljaus betrachtet.

Die Behörde plant, die Situation fortlaufend zu überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, um sowohl den Schutz des Küstenkabeljaus als auch eine nachhaltige Ressourcennutzung zu gewährleisten.

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