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Die Infektionsschutzmaßnahmen werden am Samstag, 12. Februar, aufgehoben

Die Regierung hebt alle regulatorischen Maßnahmen gegen Covid-19 auf, darunter Auflagen für Verbände, einen Meter Abstand und die Verpflichtung zur Isolierung im Krankheitsfall. Einige Regeln werden für Svalbard beibehalten. Die Änderungen gelten ab Samstag, 12. Februar um 10.00.

– Die Corona-Pandemie stellt für die meisten von uns keine große gesundheitliche Bedrohung mehr dar. Das Omicron-Virus verursacht weit weniger schwere Krankheiten, und wir sind durch Impfstoffe gut geschützt. Wir entfernen daher fast alle Infektionsschutzmaßnahmen, wie das Messgerät, Auflagen für Verbände und Isolierungen. Wir können zu einem normalen Alltag zurückkehren, sagt Ministerpräsident Jonas Gahr Støre.

Die Entscheidung basiert auf professionellen Empfehlungen des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und der norwegischen Gesundheitsdirektion. Beide glauben, dass die Maßnahmen gelockert werden können, und das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit betont, dass dies im Hinblick auf die Infektionskontrolle vertretbar ist.

Es ist zu erwarten, dass das Infektionsgeschehen durch die nun erfolgte Aufhebung der Verordnungen und die Anpassung der Empfehlungen zunehmen wird. Viele werden infiziert sein und der Krankenstand kann hoch sein. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen wird wahrscheinlich ebenfalls zunehmen, aber die Patienten sind kürzer im Krankenhaus, und weniger müssen intensivmedizinisch behandelt werden. FHI schätzt, dass Krankenhauseinweisungen 1000 gleichzeitige Einweisungen nicht überschreiten werden. Die Krankenhäuser haben die Kapazitäten, dies zu bewältigen.

– Viele werden sich in den kommenden Wochen anstecken, und darauf müssen wir uns vorbereiten. Aber wir sind in der Lage, den Anstieg der Infektionen zu bewältigen. Auch wenn wir die behördlichen Anforderungen aufheben, ist es dennoch wichtig, die allgemeinen Ratschläge zur Infektionskontrolle zu befolgen. Wenn es eine Sache gibt, in der wir alle durch die Pandemie gut geworden sind, dann ist es genau der Infektionsschutz. Wir müssen dies zusammen mit gesundem Menschenverstand weiter vorantreiben, sagt Minister für Gesundheit und Pflegedienste Kjerkol.

Die Regierung hob viele der Corona-Maßnahmen am 1. Februar auf. Dies sind einige der wichtigsten Änderungen, die ab Samstag, dem 12. Februar, gelten 10:

  • Auflagen und Empfehlungen zum Abstandhalten von einem Meter werden aufgehoben.
  • Auflagen zur Verwendung von Gesichtsmasken werden abgeschafft.
  • Es wird empfohlen, sich nur Erwachsenen mit Symptomen testen zu lassen.
  • Anforderungen an die Isolation werden abgeschafft und durch eine Empfehlung ersetzt, dass infizierte Erwachsene vier Tage zu Hause bleiben. Diese Empfehlung wird laufend evaluiert und voraussichtlich innerhalb weniger Wochen geändert.
  • Kindergartenkindern und Schülern wird empfohlen, bei Krankheit zu Hause zu bleiben , können aber Kindergarten und Schule besuchen, sofern sie 24 Stunden fieberfrei sind. Kinder und Schulkinder müssen sich auch bei Symptomen nicht testen lassen.
  • Die restlichen Einreisevoraussetzungen für die Meldepflicht und Negativtest vor der Einreise werden abgeschafft.

Sorgt für Bereitschaft und Überwachung
Obwohl die meisten Maßnahmen aufgehoben werden, ist die Pandemie noch nicht vorbei. Die Winterwelle ist im Gange, und neue Wellen und Virenvarianten können kommen. Die Regierung arbeitet daher an einer neuen langfristigen Strategie und einem Notfallplan zum Umgang mit Covid-19. Die überarbeitete Strategie wird im Frühjahr 2022 vorgestellt.

– Ein Hauptziel der „Leben-mit“-Strategie ist, dass wir in der Lage sein sollten, mit Covid-19 so zu leben, dass es den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt so wenig wie möglich belastet, sagt Støre.

Auf mögliche Ausbrüche und neue Virusvarianten müssen wir in Zukunft gut vorbereitet sein. Ein Rahmen von Paketen mit an unterschiedliche Situationen und Maßnahmengrade angepassten Infektionsschutzmaßnahmen muss zu einer größeren Planbarkeit beitragen und sowohl zur Verschärfung als auch zur Entlastung eingesetzt werden können. Wir müssen darauf vorbereitet sein, mit dem umzugehen, von dem wir hoffen, dass es nicht passieren wird, sagt Kjerkol.

Vor Fertigstellung des Rahmenwerks wird nun von den Sektoren und der Expertengruppe Holden IV Input eingeholt, wie das Maßnahmenpaket möglichst genau und damit weniger belastend für die Sektoren gestaltet werden kann.

Noch Tests vor und nach der Ankunft in Svalbard
Svalbard hat einen begrenzten Gesundheitsdienst und eine anfälligere Notfallsituation als das Festland und hat daher während der gesamten Pandemie einige Sondermaßnahmen im Vergleich zur Regulierung auf dem Festland erlassen. Die Regierung hebt nun die Anordnung auf, dass Küstenkreuzfahrtschiffe mit Passagieren im Falle einer Infektion an Bord zum Festland oder Heimathafen zurückkehren müssen. Auflagen zur Testung vor und nach der Ankunft werden vorerst fortgeführt, ebenso das Verbot internationaler Charterflüge. In diesen Bereichen sind weitere Bewertungen erforderlich. Das Ministerium für Gesundheit und Pflegedienste hat daher die norwegische Gesundheitsdirektion und das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit beauftragt, dies laufend zu bewerten, und Änderungen der Vorschriften werden innerhalb von zwei Wochen erwartet.

Die Pandemie ist kein „schwerwiegender Ausbruch übertragbarer Krankheiten“ mehr
Auf der Grundlage professioneller Empfehlungen des norwegischen Gesundheitsministeriums und des norwegischen Instituts für öffentliche Gesundheit hat die Regierung entschieden, dass die Covid-19-Epidemie derzeit nicht mehr als „schwerwiegender Ausbruch einer allgemein gefährlichen Infektionskrankheit“ im Sinne des Gesetzes über übertragbare Krankheiten definiert wird . Damit werden alle im Infektionsschutzgesetz § 4-1 zweiter Absatz zugelassenen Maßnahmen aufgehoben.

Covid-19 wird immer noch als allgemein gefährliche Infektionskrankheit definiert. Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, bei Bedarf lokale Maßnahmen umzusetzen.

Das sind die Empfehlungen, die jetzt gelten

Allgemeine Hinweise für die Bevölkerung

  • Achten Sie auf eine gute Hand- und Hustenhygiene
  • Befolgen Sie das koronare Impfprogramm
  • Testen Sie sich auf Symptome. Ausgenommen sind Kindergartenkinder und Schulkinder. Es ist nicht mehr erforderlich, sich selbst zu testen, wenn Sie keine Symptome haben, auch wenn Sie enge Kontaktpersonen haben, die infiziert sind.
  • Bleiben Sie bei neu auftretenden Atemwegsbeschwerden zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen. Sie sollten zu Hause bleiben, bis Sie in guter Verfassung und seit 24 Stunden fieberfrei sind. Leichte Restbeschwerden wie Schnupfen, Schnarchen, Heiserkeit und etwas Husten sind in Ordnung.
  • Bleiben Sie im Falle eines positiven Covid-Tests vier Tage ab Beginn der Symptome oder ab dem Tag des positiven Tests für Personen ohne Symptome zu Hause. Kindergarten- und Schulkinder sind von der Testung ausgenommen, es wird jedoch empfohlen, bei Krankheit zu Hause zu bleiben. Sie können Schule und Kindergarten besuchen, wenn sie 24 Stunden lang fieberfrei sind.
  • Wenden Sie sich an Ihren Arzt, wenn Sie sich Sorgen um Ihre eigene Gesundheit oder die Ihres Kindes machen

Beratung für Risikogruppen und Ungeimpfte

  • Risikopersonen für einen schweren Krankheitsverlauf und ungeimpfte Erwachsene müssen das Infektionsrisiko und ihr eigenes Risiko für einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung selbst gegen die Notwendigkeit des Kontakts mit anderen abwägen.
  • Das Fernhalten von großen Ansammlungen oder die Verwendung eines Verbandes kann in Zeiten hoher Infektion in Betracht gezogen werden. Es ist jedoch wichtig, sich nicht zu isolieren und jeden sozialen Kontakt fortzusetzen.
  • Menschen in den Risikogruppen sind im Allgemeinen gut vor schweren Erkrankungen geschützt, wenn sie die Impfempfehlung befolgen, damit sie wie andere leben und die gleichen Infektionsschutzratschläge wie andere befolgen können.
  • Personen mit einem hohen Risiko für eine schwere Erkrankung wird empfohlen, ihren eigenen Arzt über das Risiko und die Notwendigkeit des Schutzes in Zeiten hoher Infektionsraten zu konsultieren. Lesen Sie mehr über Risikogruppen auf der FHI-Website.

Distanz und soziale Kontakte

  • Halten Sie Abstand zu anderen, wenn Sie neu auftretende Atemwegsbeschwerden haben; insbesondere für Personen aus Risikogruppen.
  • Bei Geburt und schwerer Erkrankung sollen Krankenhäuser und kommunale Einrichtungen Besuche anordnen, auch für positiv auf das Coronavirus getestete Angehörige und Begleiter.

Mundstück (Maske)

  • Reglementierte Anforderungen an Gesichtsmasken werden aufgehoben.
  • Bei Erkältungs-/Atembeschwerden wird empfohlen, in engem Kontakt mit Personen aus Risikogruppen einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden.
  • Personen in Risikogruppen und Ungeimpften wird empfohlen, in Zeiten hoher Infektionshäufigkeit Gesichtsmasken unter Menschen zu tragen, wenn es schwierig ist, Abstand zu anderen zu halten.

Testen ( Lesen Sie auch Ihre eigene Nachricht )

  • Es wird empfohlen, bei neu auftretenden Atemwegssymptomen bei Erwachsenen auf Covid-19 zu testen. Das Testen asymptomatischer Personen wird nicht empfohlen. Kinder mit Symptomen müssen nicht mehr getestet werden.
  • Im Falle eines positiven Selbsttests zu Hause sollte die Person dies im Infektionsverfolgungssystem der Gemeinde registrieren. Ein positiver Selbsttest wird nicht auf helsenorge.no registriert und nicht im Corona-Zertifikat ausgewiesen.
  • Ein positiver Selbsttest sollte durch einen Test an einer Teststation für unvollständig Geimpfte, also ohne Auffrischungsdosis, bestätigt werden. Für Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten oder mit einem Basisimpfstoff geimpft wurden und sich dann in den letzten 3 Monaten einer Covid-19-Erkrankung unterzogen haben, ist ein Bestätigungstest nicht erforderlich.
  • Die meisten Menschen werden um den Beginn der Symptome herum positiv getestet. In einigen Fällen kann es etwas länger dauern, ab dem Zeitpunkt, an dem die infizierte Person Symptome zeigt, bis der Selbsttest zeigt, dass man infiziert ist. Bei anhaltenden Symptomen und negativem Selbsttest wird empfohlen, 2-3 Tage später einen neuen Test durchzuführen.

Isolierung

  • Geregelte Anforderungen an die Isolierung werden aufgehoben und durch eine Empfehlung ersetzt, dass Erwachsene, die bestätigt mit Covid-19 infiziert sind, ab Beginn der Symptome für 4 Tage zu Hause bleiben, jedenfalls bis sie einen Tag fieberfrei sind.
  • Wenn es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, dass sich einige Infizierte am Arbeitsplatz treffen, gibt es gesonderte Infektionsschutz-Fachberatungen, wie dies durchgeführt werden kann. Siehe Website des FHI.
  • Die Empfehlung, 4 Tage zu Hause zu bleiben, gilt nicht für Kinder im Kindergartenalter und Schüler, denen nur im Krankheitsfall empfohlen wird, zu Hause zu bleiben.

Infektionsverfolgung

  • Es wird nicht mehr empfohlen, dass Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, andere enge Kontaktpersonen informieren.
  • Kommunale Infektionsnachverfolgung kann in bestimmten Situationen relevant sein, beispielsweise als Hilfestellung bei einem Ausbruchsfall in kommunalen Einrichtungen.

Quarantäne
Wurde am 1. Februar eingestellt, gegen Testregime.

Schulen, Kindergärten und Horte ( Lesen Sie auch eigene Meldung )

  • Die Forderung nach infektionsvorsichtigem Betrieb in der Covid-19-Verordnung wird aufgehoben und damit das Ampelmodell.
  • Der normale Betrieb wird gemäß den Empfehlungen zur Infektionskontrolle für die Bevölkerung empfohlen.
  • In Schulen und Kindergärten wird es weiterhin eine Pflicht zum Infektionsschutz geben, vgl. Regelungen zur umweltmedizinischen Vorsorge in Kindergärten und Schulen etc., die vorsehen, dass der Betrieb und die Betriebsschließung so zu planen sind, dass Infektionskrankheiten verhindert werden. Es wird weiterhin spezifische Ratschläge für Kindergärten und Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 im Corona-Leitfaden des NIPH geben.
  • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, die Arbeitsbedingungen in Bildungseinrichtungen zu erleichtern, damit Risikogruppen die nötige Flexibilität im Alltag haben.
  • Die Beratung für Arbeitsplätze und Unternehmen (NIPH) umfasst die Beratung zur Infektionskontrolle für Mitarbeiter. Spezifische Ratschläge zur Infektionskontrolle in Bezug auf Kindergärten und Schulen finden Sie im Corona-Leitfaden des NIPH unter Beratung zur Infektionskontrolle in Schulen und Kindergärten.
  • Das Ampelmodell wird als Notfallleitfaden weitergeführt, der empfohlene kontaktreduzierende Maßnahmen nennt, wenn die Infektionslage in der Gemeinde es für Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen und Kindergärten erforderlich und verhältnismäßig macht. Die Kommune kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes die Anwendung des Ampelmodells beschließen.

Universitäten, Hochschulen und Berufskollegs

  • Die Anforderung zum sicheren Betrieb des Infektionsschutzes in den Covid-19-Verordnungen wird aufgehoben.
  • Allerdings bestehen nach wie vor Anforderungen an den sicheren Betrieb des Infektionsschutzes nach den umweltmedizinischen Vorschriften, die für alle Betriebe gelten und die Anforderungen an den zu planenden Betrieb und die Schließung des Betriebes stellen, um Infektionskrankheiten vorzubeugen.
  • Der normale Betrieb wird gemäß den Empfehlungen zur Infektionskontrolle für die Bevölkerung empfohlen.
  • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, die Arbeitsbedingungen an Bildungseinrichtungen für Risikogruppen zu erleichtern.

Arbeitsleben

  • Der normale Betrieb wird gemäß den Empfehlungen zur Infektionskontrolle für die Bevölkerung empfohlen.
  • Arbeitgeber müssen selbst die Notwendigkeit einer Infektionsbegrenzung berücksichtigen und Richtlinien für ihre Mitarbeiter bereitstellen. Es ist wichtig, Arbeitsbedingungen für Risikogruppen in Betrieben zu schaffen.

Veranstaltungen und Versammlungen

  • Behördliche Auflagen zum Infektionsschutz-Soundbetrieb in den Covid-19-Verordnungen werden aufgehoben. Das bedeutet, dass es keine besonderen Anforderungen an Veranstalter bezüglich der Größe von Veranstaltungen / Versammlungen oder Anforderungen zur Erleichterung des Abstands mehr gibt.
  • Allerdings bestehen nach wie vor Anforderungen an den Infektionsschutz nach umweltmedizinischen Vorschriften, die für alle Betriebe gelten und die besagen, dass der Betrieb und die Schließung des Betriebes so geplant werden müssen, dass ansteckende Krankheiten verhindert werden.
  • Der normale Betrieb wird gemäß den Empfehlungen zur Infektionskontrolle für die Bevölkerung empfohlen.

Restaurants und andere Geschäfte

  • Behördliche Auflagen zum infektionsschutzgerechten Betrieb in der Covid-19-Verordnung für Gaststätten und sonstige Betriebe werden aufgehoben.
  • Keine Einschränkungen in Bezug darauf, welche Aktivitäten durchgeführt werden können oder welche Entfernung.
  • Der normale Betrieb wird gemäß den Empfehlungen zur Infektionskontrolle für die Bevölkerung empfohlen.
  • Allerdings bestehen für alle Unternehmen nach wie vor Anforderungen an einen ordnungsgemäßen und berufsgerechten Betrieb gemäß den umweltmedizinischen Vorschriften. Das Unternehmen muss so geplant, betrieben und abgewickelt werden, dass Infektionskrankheiten verhindert werden.

Einreise

  • Geregelte Anforderungen zur Negativprüfung vor der Einreise und Anforderungen zur Einreiseregistrierung werden aufgehoben.
  • Geregelte Testanforderungen vor dem Abflug nach und nach der Ankunft in Spitzbergen werden vorerst fortgeführt. Gleiches gilt für das Verbot internationaler Charterflüge nach Spitzbergen.

Quelle: www.regjeringen.no