Ausfuhrquote von Fisch aus Norwegen


Diese und ähnliche Fragen hören wir öfter:

  • Wie ist die Fischausfuhr aus Norwegen geregelt?
  • Wie ist die Ausfuhrquote von Fisch aus Norwegen?
  • Was muss ich bei der Mitnahme von Fisch aus Norwegen beachten?
  • Welche Regeln gelten für das Ausführen von Fisch aus Norwegen?
  • Wie viel Fisch darf ich mitnehmen?
  • Wie sind die Zollbestimmungen für Fisch aktuell?
  • Wie viel Kilo darf man aus Norwegen mitnehmen?
  • Wie viel Fisch darf man aus Norwegen mitnehmen?
  • Welche Mengenbegrenzungen gelten für die Mitnahme von Fisch aus Norwegen?
  • Wie sind die aktuellen Zollbestimmungen für die Ausfuhr von Fisch aus Norwegen?
  • Wie ist die Einfuhrmenge nach Deutschland aus Norwegen?

Die Antworten haben wir in Text aber auch in eine Kurzübersicht (unten auf der Seite) verpackt. Wir haben uns auf dieser Seite, auf die norwegischen Regeln konzentriert.


aktuelle Regeln:

Änderungen ab 01.01.2026:

  • Die Fischquote beträgt maximal 15 Kg pro Person.
  • Es gibt eine Altersgrenze von 12 Jahren, das heißt, nur Personen ab 12 Jahren dürfen die Ausfuhrquote nutzen.
  • Strengere Anforderungen an die Ausfuhrdokumentation bei Grenzübertritt wurden eingeführt (Geburtsdatum und Adresse von jedem Angler muss vorhanden sein).
  • Tägliche Fangmeldung ist für touristische Fischereiunternehmen verpflichtend.

Export von Fisch: Quoten- und Dokumentationspflichten
Die Exportquote beträgt 15 kg für Gäste in registrierten touristischen Fischereiunternehmen (mindest Alter 12 Jahre). Touristenfischer müssen dokumentieren, dass der Fischfang unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereiunternehmens stattgefunden hat, wenn sie Fische außer Landes bringen.

Exportquote
Die Fischausfuhr ist nur noch möglich, wenn Sie bei einem registrierten touristischen Fischereiunternehmen gefischt haben und sich dort aufgehalten haben. Die Exportquote beträgt 15 kg Fisch oder Fischprodukte. Das Exportkontingent können Sie bis zu zweimal im Jahr mitnehmen.

  • Trophäenfische können nicht mehr zusätzlich zur Exportquote mitgebracht werden.
  • Süßwasserfische wie Lachs, Aura und Saibling sind von der Exportquote ausgenommen.

Anforderungen an die Dokumentation beim Export von Fisch
Die Touristenfischer müssen dokumentieren, dass die Fischerei bei der Ausfuhr von Fisch unter der Leitung eines eingetragenen Fischereilagers stattgefunden hat. Mindestinhalt der Exportdokumentation:

  • Name, Geburtsdatum und Wohnadresse der Person, die den Fisch exportiert
  • Name, Geschäftsadresse und Organisationsnummer des registrierten touristischen Fischereiunternehmens
  • Aufenthalts- und Fangzeitraum
  • Datum der Ausstellung
  • Name, Kontaktinformationen und Unterschrift der verantwortlichen Person im Unternehmen

Die in dem Dokument genannten Personen müssen anwesend sein, wenn der Fisch aus dem Land exportiert wird.

Es ist nicht mehr erlaubt, Dokumentationen für Gruppen auszustellen.

 


Kurzübersicht:

Ab 01.01.2026 gelten diese Zollbestimmung in Norwegen.

  • max. 15 Kg (Fisch) pro Person
  • max. 15 Kg nur aus registrierten Touristenfischereibetrieben
  • 0 Kg aus NICHT registrierten Touristenfischereibetrieben, (keine Fischmitnahme erlaubt)
  • Der Nachweis des touristischen Fischereibetriebes ist erforderlich (Der Nachweis wird vom Vermieter oder über den Zugang des Vermieters bereitgestellt (kann auch elektronisch erfolgen))
  • Die Personen aus dem Nachweis müssen bei Ausfuhr persönlich anwesend sein
  • Fisch heißt, alle Fischprodukte von Meeresfischen (ganzer Fisch, Fischfilets u.v.m….)
  • Ausfuhr max. 2 mal pro Kalenderjahr und Person
  • Der Trophäenfisch zählt in die Fischquote und wird nicht gesondert angerechnet
  • Der touristische Fischereibetrieb meldet die zuständige Fischereibehörde, Fischart und Menge der aller Gäste
  • Die Regelung betrifft nur Salzwasserfische, Süßwasserfische dürfen ohne Begrenzung ausgeführt werden
  • Gekaufte Fischprodukte gehören nicht zur Quote, dies muss mit Quittungen / Rechnungen nachgewiesen werden können, sonst zählen die Produkte in die eigene Fischquote. (Wertgrenze beachten!)
  • Wertgrenze: Sie dürfen keine Waren (einschließlich Fisch und Fischerzeugnisse) mit einem Wert von mehr als NOK 5000 pro Person exportieren. Sie müssen sicherstellen, dass die Waren ordnungsgemäß deklariert sind.
  • Die Fischprodukte dürfen nicht verkauft werden

Bitte die Regeln unbedingt beachten, denn bei Überschreitungen versteht der Zoll keinen Spaß und es kommt zu entsprechenden Strafen. (Beispiel: Geldstrafen, Beschlagnahme und und und…)


Quellen: fiskeridir.no und toll.no
01/2026